Verena K. ist 32 Jahre alt, kommt aus Schwaz und hat sich ihren Weg mit...
Artikel lesenWeil jeder Mensch eine Chance braucht. Und verdient.
Berufliche Inklusion braucht eine verlässliche, von Konjunkturschwankungen unabhängige Finanzierung. Kürzungen bei Programmen zur Qualifizierung, Vermittlung und Begleitung von Menschen mit Behinderungen sind teuer – weil sie Arbeitslosigkeit, Armutsrisiken und Folgekosten erhöhen.
Der Ausgleichstaxfonds (ATF) ist ein zentrales Instrument zur Finanzierung beruflicher Inklusion und beruflicher Assistenz am Arbeitsplatz. Er muss langfristig abgesichert und ausreichend dotiert sein.
Viele Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf arbeiten heute nur für ein Taschengeld und haben kaum Zugang zu regulärer Beschäftigung. Nur in vier Bundesländern gibt es Angebote zur beruflichen Inklusion für diese Gruppe. Diese Angebote müssen überall im Land zur Verfügung stehen. Auch brauchen diese Menschen ein Rückkehrrecht in Tagesstrukturen, damit Arbeitsversuche und Übergänge in bezahlte Beschäftigung ohne Existenzangst möglich sind.
Eine inklusive Schule und Berufsausbildung ist die Grundlage für spätere Teilhabe am Arbeitsleben. Fehlende Ressourcen, unzureichender Zugang zu Schulassistenz und Ausgrenzung erschweren den späteren Einstieg in die Erwerbsarbeit. Es braucht eine politische Schwerpunktsetzung auf inklusive Bildung und Berufsausbildung.
Diese Video-Playlist zeigt Menschen mit Behinderungen, die bereits erfolgreich am ersten Arbeitsmarkt arbeiten.
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Artikel lesenIKEA Austria
REWE International AG
Österreichische Post AG
Betonwerk Jungwirth GmbH
Diakonie
STIMPFL Textile Care GmbH
Dachverband Berufliche Inklusion-Austria (dabei-austria)
Lebenshilfe Österreich
Zero Project & Essl Foundation
Hotel Wesenufer
ÖZIV Bundesverband
myAbility Social Enterprise GmbH
KOBV Österreich - Der Behindertenverband
Haus der Begegnung
Responsible Annotation
Wien Work integrative Betriebe und AusbildungsgmbH
equalizent Schulungs- und Beratungs GmbH
Wien, 4. Mai 2026
Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen am 5. Mai setzen führende Sozialorganisationen und Unternehmen ein starkes Signal für mehr gesellschaftliche Teilhabe. Sie gründen das erste, österreichweite „Bündnis für Inklusion am Arbeitsmarkt – Chancenreich“. Ihr gemeinsames Ziel: Inklusion am Arbeitsmarkt zur österreichweiten Selbstverständlichkeit zu machen.
Unter dem Dach des neuen Bündnisses vereinen sich Organisationen und Dachverbände wie Caritas Österreich, Dachverband Berufliche Inklusion-Austria (dabei-austria), Diakonie Österreich, KOBV Österreich, Lebenshilfe Österreich, ÖZIV und Zero Project mit Unternehmen – Großkonzerne, KMUs und kleine Betriebe – wie Betonwerk Jungwirth, IKEA Österreich, Interspar, Kapsch TrafficCom, Post AG, Primark, Sedlak Bau, Stimpfl Textil Care, tristar Hotels, MyAbility, Responsible Annotation, REWE Group, UNIQA, Wesenufer Hotel, Würth Hochenburger. Allesamt stellen Menschen mit Behinderungen an. Deren konkrete Lebensgeschichten und Fallbeispiele zeigen: Berufliche Inklusion – auch von Menschen mit höherem Assistenzbedarf – ist möglich, doch es braucht entsprechende Unterstützung und Begleitung, denn aktuell sind nur 15 % der Menschen mit Behinderungen in Österreich erwerbstätig*. Kürzungen in diesem Bereich sind der falsche Weg.
Inklusion am Arbeitsmarkt – ein Mehrwert für alle
Menschen mit Behinderungen wollen selbstständig leben und arbeiten. Philippe Narval, Generalsekretär der Lebenshilfe Österreich und Mitinitiator des Bündnisses, bringt es auf den Punkt: „Jeder in berufliche Teilhabe und inklusive Berufsbildung investierte Euro schafft Chancen, fördert Selbstbestimmung und stärkt nachhaltig Wirtschaft, Gesellschaft und Menschen mit Behinderungen. Lohn statt Taschengeld muss Realität werden!“
Zahlreiche Unternehmen in unterschiedlichsten Branchen schätzen Menschen mit Behinderungen als wertvolle Teammitglieder. So wie Lina Kasapoglu, Inhaberin des Café Insieme in der Stadtgalerie in Schwaz in Tirol. Sie hat sich dazu entschieden, Verena Köll, eine Frau mit intellektueller Behinderung, in ihrem Betrieb anzustellen, und betont: „Jeder Mensch hat eine Probezeit verdient. Wenn ich jetzt die Verena sehe, sehe ich einen anderen Menschen. Sie ist hineingewachsen in den Job, aber sie hat die Zeit und vor allem die Begleitung am Anfang gebraucht. Menschen mit Behinderungen wollen ihr eigenes Geld verdienen und sind stolz darauf.“
Für Verena Köll, die vom inklusiven Restaurant Pippilotta – einem Ausbildungsbetrieb – auf den regulären Arbeitsmarkt in das Café gewechselt ist, sind vor allem der Lohn und die damit einhergehende Selbstständigkeit zentrale Faktoren: „Mein Leben hat sich total verändert. Das Wichtigste ist, ich kann mit der Bankomatkarte zum Bankomaten gehen. Für mich ist das die größte Veränderung. Aber auch die Ausbildung in der Pippilotta in Innsbruck war wichtig für mich; dort habe ich Selbstvertrauen gewonnen.“
Erfolgreiche Inklusion braucht professionelle Begleitung
Der Übergang aus einer Tagesstruktur oder aus der Schule in den regulären Arbeitsmarkt gelingt vielen Menschen mit Behinderungen in der Regel nicht ohne gezielte Unterstützung. Entscheidend ist eine professionelle Begleitung, sowohl für die Arbeitnehmer:innen als auch für die Arbeitgeber:innen. Sozialorganisationen in ganz Österreich unterstützen bei der Einarbeitung, begleiten bei Herausforderungen im Arbeitsalltag und stehen langfristig mit kompetenten Ansprechpersonen zur Verfügung.
„Ein inklusiver Arbeitsmarkt ist volkswirtschaftliche Notwendigkeit. Statt Sonderstrukturen braucht es reguläre Beschäftigung. NEBA-Angebote und andere arbeitsmarktpolitische Projekte, finanziert durch Bund und Länder, zeigen: Mit gezielter Unterstützung gelingt Teilhabe am ersten Arbeitsmarkt – im Interesse von Menschen, Wirtschaft und Gesellschaft.“ Andreas Jesse, Vorstand Dachverband Berufliche Inklusion-Austria (dabei-austria)
Was jetzt zu tun ist
Trotz positiver Beispiele – Lebensgeschichten und Videos finden sich auf www.chancenreich.at – sind Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt nach wie vor strukturell benachteiligt. Ihre Arbeitslosenquote liegt deutlich über dem Durchschnitt, ihre Beschäftigungschancen sind erheblich geringer.
„Dass Menschen mit Behinderungen deutlich stärker von Armut bedroht sind als die Durchschnittsbevölkerung, ist ein klares Alarmsignal: In unserer Gesellschaft haben nicht alle die gleichen Chancen. Die Zahlen und die Erfahrungen Betroffener zeigen deutlich, dass Österreich im Sinne der Menschenrechte noch erhebliche Anstrengungen unternehmen muss, um einen wirklich inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen“, betont Anna Parr, Generalsekretärin der Caritas Österreich.
Die folgenden Forderungen des Bündnisses für Inklusion am Arbeitsmarkt werden am 5. Mai 2026 an die Bundesregierung und die Landesregierungen gestellt:
*Hinweis: die 15% beziehen sich auf Menschen mit registrierter Behinderung (inkl. Kinder und Menschen ab 65 Jahre). Aus diesem Grund, kann diese Zahl nicht direkt mit der regulären Erwerbsquote verglichen werden. Die Erwerbsquote von 54,1% beinhaltet hingegen alle Menschen mit selbsteinschätzender Behinderung im erwerbsfähigen Alter (Altersgruppe 18-65 Jahre) und ist damit besser vergleichbar mit der regulären Erwerbsquote von 74,3%.
Mythen und Fakten rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen:
Hier räumen wir mit den häufigsten Fehl-Annahmen in Bezug auf Inklusion von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt auf und beantworten die wichtigsten Fragen rund um das Thema.
FAKT: Der besondere Kündigungsschutz greift erst nach vier Jahren im Betrieb.
Der besondere Kündigungsschutz nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) gilt nicht ab dem ersten Tag. Er tritt erst nach einer ununterbrochenen Beschäftigung von vier Jahren in Kraft und auch dann bedeutet er nicht „unkündbar“, sondern lediglich, dass vor einer Kündigung die Zustimmung des Behindertenausschusses beim Sozialministeriumservice eingeholt werden muss.
Dieser Ausschuss prüft die Situation und trifft eine sachliche Entscheidung. Sachlich begründete Kündigungen, etwa bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen oder betrieblichen Erfordernissen, werden durchaus bewilligt. Der Schutz soll verhindern, dass Behinderung allein Grund für eine Kündigung ist, ein fairer Ausgleich, kein bürokratisches Hindernis.
FAKT: Barrierefreiheit ist individuell und es gibt Förderung für nötige Anpassungen.
Ob bauliche Maßnahmen notwendig sind, hängt vollständig von der Art der Behinderung der einzustellenden Person ab. Viele Menschen mit Behinderungen benötigen keinerlei bauliche Veränderungen am Arbeitsplatz, etwa bei Seh- oder Hörbeeinträchtigungen, psychischen Erkrankungen oder Lernschwierigkeiten.
Wenn Anpassungen nötig sind, übernimmt das Sozialministeriumservice in vielen Fällen die Kosten im Rahmen der „Arbeitsplatzsicherung“, dazu zählen technische Hilfsmittel, ergonomische Ausstattung, aber auch bauliche Maßnahmen. Sprechen Sie im Vorfeld einfach mit der zuständigen Beratungsstelle, das klärt sich rasch und unkompliziert.
FAKT: Leistungsfähigkeit ist individuell und Behinderung sagt nichts darüber aus.
„Behinderung“ ist ein rechtlicher und sozialer Begriff, kein Maß für Arbeitsvermögen. Die tatsächliche Leistungsfähigkeit einer Person hängt von Eignung, Motivation und Erfahrung ab, nicht von einem “Behindertenstatus”. Studien und Erfahrungen aus der Praxis zeigen: Menschen mit Behinderungen sind oft überdurchschnittlich motiviert, loyal und zuverlässig, weil ihnen eine solche Chance viel bedeutet. Viele bringen zudem besondere Stärken mit, die im Betrieb wertvoll sind: Problemlösungskompetenz, Ausdauer, Empathie und eine besondere Sorgfalt. Entscheidend ist, dass Aufgaben und Rahmenbedingungen zur Person passen, das gilt für alle Mitarbeitenden.
FAKT: Diese Annahme ist weit verbreitet, aber nicht haltbar.
Befragungen von Arbeitgebern zeigen, dass Menschen mit Behinderungen im Schnitt nicht öfter fehlen als Mitarbeitende ohne Behinderungen. Belastbare Zahlen gibt es dazu – wie so oft in Österreich – aber keine.
FAKT: Vielfalt stärkt Teamdynamik, wenn sie gut begleitet wird.
Produktive Teamdynamik entsteht durch Vielfalt, nicht durch Homogenität. Diverse Teams, und dazu zählt auch die Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen, sind nachweislich kreativer, empathischer und belastbarer. Unterschiedliche Lebenserfahrungen bereichern Perspektiven und helfen dabei, Probleme besser zu lösen. Viele Betriebe berichten, dass die Teamkultur durch inklusive Beschäftigung dauerhaft profitiert: mehr Rücksichtnahme, offenere Kommunikation, weniger „Ellenbogenkultur“. Ideal ist, wenn professionelle Jobcoaches den Einstieg begleiten und sowohl die neue Person als auch das Team unterstützen.
FAKT: Kund:innen reagieren meist positiv und oft wird Inklusion aktiv wertgeschätzt.
Untersuchungen zeigen, dass Kund:innen Unternehmen, die sichtbar inklusiv handeln, positiver bewerten. Inklusion ist ein echtes Qualitätsmerkmal und ein Ausdruck gesellschaftlicher Verantwortung. Natürlich braucht es eine gute Vorbereitung: Die neue Person sollte gut in ihre Aufgaben eingearbeitet sein, bevor sie Kundenkontakt hat. Und Führungskräfte können durch eine natürliche, wertschätzende Haltung im Umgang das Klima im Betrieb prägen. In der Praxis berichten Betriebe häufig, dass Kund:innen von sich aus positiv auf inklusives Arbeiten ansprechen, mitunter wird es sogar zum Alleinstellungsmerkmal und Kommunikationsthema.
Wer Inklusion als Teil seines Unternehmens-Leitbilds authentisch kommuniziert, stärkt damit sein Ansehen, bei Kund*innen, aber auch bei potenziellen Mitarbeitenden.
FAKT: Auch Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf gelingt Inklusion, mit den richtigen Rahmenbedingungen.
Der erste Arbeitsmarkt ist kein einheitliches Gebilde: Es gibt Aufgaben und Tätigkeiten in beinahe jedem Betrieb, die sich für unterschiedlichste Fähigkeitsprofile eignen. Mit professioneller Begleitung durch Jobcoaching, entsprechende Lohnkosten-Bezuschussung („Supported Employment“) und individuelle Arbeitsplatz-Anpassungen gelingt Inklusion auch für Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf. Wichtig ist ein sorgfältiges „Matching“ zwischen Person, Aufgabe und Umfeld.
FAKT: Es gibt zentrale Anlaufstellen, die Sie durch den gesamten Prozess begleiten.
Ja, das österreichische Fördersystem wirkt auf den ersten Blick unübersichtlich. In der Praxis brauchen Sie jedoch nur eine einzige Anlaufstelle – das NEBA Betriebsservice:
Dort erhalten Sie eine persönliche Beratung, die Ihre konkrete Situation aufnimmt und Ihnen genau erklärt, welche Förderungen für Sie relevant sind. Zu den häufig genutzten Leistungen zählen:
Viele dieser Maßnahmen werden durch den Ausgleichstaxfonds finanziert. Das Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) verpflichtet Betriebe ab 25 Mitarbeitenden, pro 25 Beschäftigte mindestens eine „begünstigte behinderte“ Person einzustellen. Wer diese Stelle nicht besetzt, zahlt stattdessen eine monatliche Ausgleichstaxe an den Ausgleichstaxfonds. Die Mittel fließen direkt in Förderungen zurück, die inklusiven Unternehmen zugutekommen.
Stand: 29.04.2026